Skip to main content

KASPAR-X
KINDER- UND JUGENDHILFEPROJEKTE

Den Dialog nutzen

Dialog und Qualitätsentwicklung

Unsere grundsätzliche Haltung als individualpädagogisch geprägte Einrichtung unterliegt dem Anspruch, unser pädagogisches Handeln und die dafür gestalteten Strukturen immer vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfe unserer Kinder und Jugendlichen zu betrachten und zu entwickeln.

„Wir haben keine Plätze – wir haben Ideen“ ist der Aufruf an uns als Einrichtung und jeden einzelnen Mitarbeiter, kein Kind, keinen Jugendlichen, keine Familie aufzugeben. Mit Engagement, Einfallsreichtum, einer positiven und lösungsorientierten Grundhaltung, einem positiven Menschenbild, Flexibilität, Fehlerfreundlichkeit, Mut, Teamgeist und Fachlichkeit u.v.m. verstehen wir unser als hartnäckige Prozessbegleiter. Dabei ist uns bewusst, dass wir als Teil eines komplexen Hilfeprozesses in der Verantwortung und Verpflichtung stehen, vernetzend und kooperierend dazu beizutragen, dass für jeden Einzelfall die notwendigen Ressourcen zusammenkommen und sich um ein synergetisches Miteinander zum Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu bemühen. Dafür pflegen wir den Kontakt und nutzen den Dialog mit den Akteuren der Kinder und Jugendhilfe wie z.B.

  • unserem Heimatjugendamt Aachen
  • allen belegenden und anfragenden Jugendämtern
  • den Landesjugendämtern
  • Schulen und Ausbildungsstätten
  • Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatern, Kliniken
  • Dachverbänden
  • Kooperierenden Anbietern von Jugendhilfeangeboten

Fortbildung hat bei uns einen hohen Stellenwert und ist als internes und externes Angebot fester Bestandteil unserer Qualitätsentwicklung. Dies wird unterstützt durch vernetzte Teamarbeit und externe Supervision in allen Einrichtungsteilen. In internen Qualitätsdialogen werden diese Instrumente und die Verfahren zu Partizipation und Beschwerde reflektiert und fortgeschrieben.

Qualität als Aushandlungsprozess

Sämtliche von Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte angebotenen Betreuungsmaßnahmen werden mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten – einschließlich der zu Betreuenden – besprochen und entwickelt. Hierdurch werden die jeweiligen Erwartungen auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der fachlichen und konzeptionellen Perspektive unserer Einrichtung ausgetauscht, einvernehmlich zusammengeführt und in der Hilfeplanung berücksichtigt.

Kreislauf der Qualitätsentwicklung

Umsetzung, Weiterentwicklung, Überprüfung und Korrektur der von Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte im Einzelfall zu erbringenden individuellen Hilfeleistungen werden durch die in der Gesamtplanung und dem Hilfeplanverfahren erörterten Ziele und Arbeitsaufträge sowie deren kontinuierliche Fortschreibung und anpassende Veränderung an die jeweilige Bedarfsentwicklung gewährleistet. Als Orientierungsgrundlage dieses Prozesses werden die je nach Betreuungsart und Umfang differenzierten konzeptionellen Leistungsbeschreibungen unserer Einrichtung bzw. die dort formulierten Zielvorstellungen herangezogen. Anhand einer anschließenden Auswertung hinsichtlich deren Umsetzung wird entschieden, ob der Leistungsprozess so weitergeführt werden kann oder abgeändert werden muss.

Gestaltung der Angebotsstruktur

Die von der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte ins Leben gerufenen Betreuungsformen sowie die speziell damit verknüpften Leistungsangebote sind auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet. Nachdem im Aushandlungsprozess zwischen den beteiligten Parteien eine einvernehmliche Entscheidung darüber getroffen wurde, welchem Leistungsangebot unserer Einrichtung der zu Betreuende zuzuordnen ist, werden dementsprechend die Gestaltung der jeweiligen konzeptionellen Angebotsstruktur (Hilfeplan) und die einzelfallbezogene Hilfeform (Hilfeplanverfahren) entwickelt. Bei diesem Prozess tragen die Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte und das mitwirkende Jugendamt die gemeinsame Verantwortung, wobei sich die Aufgabenbereiche gemäß der Verteilung der jeweiligen Zuständigkeiten voneinander unterscheiden. Jede der zu differenzierenden Betreuungsformen wird durch die Umsetzung der ihr zugeordneten und in vielfältige Bereiche gegliederten Leistungen verwirklicht. Diese wiederum sind in Grundleistungen und mögliche Zusatzleistungen unterteilt. Die hieraus für jede Betreuungsform resultierende Angebotsstruktur ist in separaten Konzepten mit der entsprechenden Leistungsbeschreibung festgehalten. Welche Leistungsangebote hilfreich und förderlich sein können, wird im Einzelfall entschieden, was einen Teil der Gesamtplanung oder des Hilfeplanverfahrens darstellt. Hierbei werden auch Rahmen, Umfang sowie Art und Weise einer adäquaten Umsetzung der verfügbaren Maßnahmen individuell auf den zu Betreuenden so abgestimmt, dass alltägliche Prozesse unterstützt und vereinbarte Ziele erreicht werden können.

Ziele und Maßstäbe, Schlüsselprozesse und Merkmale sowie Indikatoren der Qualitätsentwicklung

Wie die Leistungsangebote bewegen sich auch die von der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte angestrebten Ziele in einem Rahmen, dessen fachliche Maßstäbe von der im Aushandlungsprozess gewählten Betreuungsform abhängen und dementsprechend differieren. So wie die flexible ambulante Betreuung auf eine bestimmte Zielgruppe von zu Betreuenden ausgerichtet ist, unterscheiden sich dementsprechend auch Maßstäbe und Ziele von denjenigen, die bei zu Betreuenden in einer stationären Betreuungsform angelegt bzw. erreicht werden sollen. Die innerhalb einer Betreuungsform gesetzten und für eine bestimmte Gruppe konzipierten Ziele wurden sowohl nach den pädagogischen Richtlinien unserer Einrichtung als auch innerhalb des verbindlichen Rahmens allgemeiner fachlicher Maßstäbe erstellt und im jeweiligen Konzept benannt. Einen der Schlüsselprozesse stellt die Planung der Einzelfallhilfe dar, die von der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte und dem zuständigem Jugendamt gemeinsam gestaltet wird. Die Qualität der Gesamtplanung oder Hilfeplanung entscheidet maßgeblich über die Wirksamkeit und den Erfolg angewandter Maßnahmen. Unserer Einrichtung obliegt hierbei insbesondere die Verantwortung, sich zunächst ein möglichst umfassendes Bild von dem Betroffenen, seinen Problemen und seinem sozialen Umfeld zu machen, um dann zu einer pädagogischen Einschätzung gelangen zu können, die es erlaubt, optimale Entscheidungen hinsichtlich adäquater Methoden zu treffen, die die Betreuung sicherstellen.

Die Gestaltung der Betreuungsplanung erfolgt zwar grundsätzlich nach den pädagogischen Richtlinien der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte, leitet sich aber auch aus vorgenanntem Prozess ab, an dem sowohl die Klienten als auch das jeweilige Jugendamt beteiligt sind. Dadurch kommen die Erwartungen beider Parteien an die Qualität unserer Einrichtung immer wieder neu und fallbezogen zum Ausdruck und finden so eine angemessene Berücksichtigung.

Diese und weitere Schlüsselprozesse, wie das Aufnahmeverfahren und die Entlassung, situationsbezogene Alltagsgestaltung, Kriseninterventionen, die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie sowie das Abstimmungs- und Planungsverfahren, sind mit bestimmten Qualitätsmerkmalen verknüpft, die von der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte wie folgt erfüllt werden:

In der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte werden in der Regel Fachkräfte, die eine heilpädagogische oder pädagogische Ausbildung bzw. ein vergleichbares Studium absolviert haben, mit pädagogischer sowie psychologischer Verantwortung betraut. Von diesem Grundsatz kann nur in begründeten und sinnvollen Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des beteiligten Jugendamtes abgewichen werden. Alle für die Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte arbeitenden Betreuer müssen die notwendige Kontinuität in ihrer Arbeit aufweisen.

Die Räume für die Unterbringung der zu Betreuenden werden entsprechend ihrem Alter eingerichtet, wobei ihre intimen und individuellen Bedürfnisse angemessene Berücksichtigung finden.

Das für den Klienten in Frage kommende Setting wird in einem Verfahren, bei dem die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles mit einbezogen werden, so ausgewählt, dass seine geschlechtliche Identität Beachtung und Förderung findet. Die Rechte des zu Betreuenden, seine Individualität und Intimität sind hierbei von zentraler Bedeutung.

Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung von Qualität

Um die Qualitätsentwicklung bei der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte auf den Ebenen der Unternehmenskultur, der Kommunikation und der Personalführung zu gewährleisten und deren Förderung durch unsere Mitarbeiter sicherzustellen, bedient sich unsere Einrichtung verschiedener Methoden. Im Rahmen der Teamarbeit kommen unsere Mitarbeiter regelmäßig zusammen, um ihre Erfahrungen und Probleme bei der Betreuungsarbeit auszutauschen. Sowohl die Regelmäßigkeit der Zusammenkünfte als auch die überschaubare Anzahl ihrer Teilnehmer lassen eine vertrauensvolle Atmosphäre entstehen, die es ermöglicht, einzelne Fälle kollegial vorzustellen und zu beraten. Gemeinsam erörterte Schlussfolgerungen, Entscheidungen und Ergebnisse werden bei der jeweils folgenden Teamsitzung neu überprüft und bewertet.

Organisations- und Personalentwicklung werden zunächst durch die Leitung der Einrichtung geleistet. Das pädagogische Leitungsteam und die Betreuer sind aufgefordert, Anregungen und konzeptionelle Fortschreibungen mit einzubringen. Teamentwicklung und Innovation sind fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Durch die Einbeziehung ihrer Mitarbeiter sichert sich die Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte sowohl deren Zustimmung als auch deren Verantwortungs- und Verbindlichkeitsgefühl gegenüber gemeinsam entwickelten personellen und organisatorischen Beschlüssen. Analog zu den Teamsitzungen unterliegen alle Arbeitsergebnisse von Mal zu Mal regelmäßigen internen Prüfungen und Reflexionsprozessen. 

Ein weiteres bewährtes und wirkungsvolles Instrument zur Sicherung und Weiterentwicklung unserer Qualitätsstandards besteht für unsere Betreuer in der Verpflichtung, regelmäßige externe Supervisionen in Anspruch zu nehmen. Jeder von der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte mit pädagogischer Verantwortung betraute Mitarbeiter erstellt regelmäßige Berichte, in denen er die Entwicklung des von ihm Betreuten in allen Lebensbereichen nachvollziehbar schildert. Auffälligkeiten und Veränderungen in der Persönlichkeitsentwicklung können so rechtzeitig erkannt und auf Fort- bzw. Rückschritte im Erziehungsprozess hin analysiert werden. Diese Entwicklungsberichte dienen u. a. der Dokumentation. Hieraus gezogene Erkenntnisse finden angemessene Berücksichtigung in Fach- und Hilfeplangesprächen.

Dialogpartner und Beteiligung

Die Dialogpartner verstehen sich im Kontext der Weiterentwicklung als Partner. Hier genannt:

  • Das Landesjugendamt mit seiner Aufsichtsfunktion durch die Erteilungsvollmacht von Betriebserlaubnissen, sowie seiner überörtlichen Beratungs-, Fortbildungs- und Planungskompetenz,
  • die örtlichen Jugendämter mit ihrer Kompetenz zur Hilfeplanung, Gewährleistung und Ausgestaltung der Hilfen,
  • die Träger und Einrichtungen, die ihre Hilfeleistungen im vereinbarten Qualitätsrahmen zu erbringen haben,
  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege mit ihrer Beteiligungsvollmacht an der Erteilung von Betriebserlaubnissen im Bereich der Heimaufsicht und – gemeinsam mit den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer – ihrer Zuständigkeit auf dem Gebiet der Beratung,

Fortbildung sowie der Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Qualitäts- und Angebotsentwicklung. Dem Antrag einer Betreuungseinrichtung auf Leistungsentgelte muss eine Qualitätssicherungsbeschreibung zugrunde liegen. Diese gilt als vereinbart, sobald eine Einigung über die zu erbringende Leistungsvergütung getroffen wurde. Da das Verständnis von Qualität bzw. Qualitätssicherung zwischen der Einrichtung und dem öffentlichen Träger der Jugendämter immer wieder miteinander verglichen und aufeinander abgestimmt werden muss, ist ein enger Kontakt und kontinuierlicher Qualitätsdialog zwischen beiden Partnern notwendig. Unsere Einrichtung kommt diesem Anspruch durch regelmäßige Fach- oder Hilfeplangespräche mit den zuständigen öffentlichen, örtlichen und überörtlichen Leistungsträgern nach. Betroffene zu Betreuende sowie deren Angehörige haben das Recht, in angemessener Weise an Dialogen in Form von Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Diese Gespräche finden regelmäßig statt.

Partizipation und Beschwerde als Qualitätsmerkmal

Bereits vor Hilfebeginn suchen wir mit allen Beteiligten den offenen Austausch, um zu beraten, ob und in welcher Weise passende Hilfsangebote gemacht werden können. Dazu gehört, gegenseitige Erwartungen abzuklären, auf Fragen und Sorgen der Kinder und Jugendlichen einzugehen und ihnen umfassende Informationen über mögliche Abläufe, Entscheidungswege und institutionelle wie strukturelle Zusammenhänge an die Hand zu geben. Wir nehmen uns Zeit, die jeweiligen Betreuungs- und Bezugspersonen vorzustellen und geben Gelegenheit, ggf. das eigene Zimmer, die Gemeinschafts-, Freizeit- und Lernräume anzusehen und die Gruppe kennen zu lernen. Im Aufnahmegespräch werden sowohl notwendige Rahmenbedingungen (z. B. Hausordnung, gesetzliche und finanzielle Vorgaben) als auch die konkreten Rechte des Jugendlichen (z. B. auf Gleichbehandlung, Privatsphäre, Eigentum) offen gelegt. Bestehende Gruppenregeln werden vorgestellt und erläutert, hilfreiche Kontaktdaten (z. B. Vormund, Jugendamt, Notfallnummern) werden dem Jugendlichen ausgehändigt.

Das Hilfeplanverfahren bietet die Möglichkeit, regelmäßig und zielorientiert einen gemeinsamen Blick auf Entwicklungen zu werfen. Der Jugendliche wird bei der Besprechung und Bewertung von Beginn an mit seinen Einschätzungen und Wünschen einbezogen und ernst genommen. Er hat die Möglichkeit, seine Sichtweisen offen und ehrlich in einen Vorbericht einzubringen. Er nimmt am Gespräch teil und kann wesentlichen Einfluss darauf nehmen, welche Veränderungen angestrebt und wie diese im Alltag praktisch umgesetzt werden können. Damit wird sichergestellt, dass nicht das Helfersystem „über“ bzw. „für“ ihn entscheidet, sondern der Jugendliche gegenüber allen Beteiligten (Jugendamt, Leistungsanbieter, Schule, Familie etc.) seine Position vertreten kann – Ziel sind „mit“ dem Jugendlichen getroffene, reflektierte und akzeptierte Entscheidungen zum weiteren Hilfeverlauf.

In der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte finden in den Gruppeneinrichtungen wöchentliche Gruppenrunden statt, an denen sämtliche Betreuer sowie die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung teilnehmen. In dieser werden gemeinsam Angelegenheiten, sowohl Ereignisse als auch Entscheidungsprozesse besprochen, die das Zusammenleben sowie die Struktur innerhalb der Wohngruppe betreffen. Die Kinder und Jugendlichen haben hier explizit die Möglichkeit sowie die Aufforderung, sich konstruktiv zu der Gestaltung und den Rahmenbedingungen des Zusammenlebens zu äußern und eigene Wünsche zu formulieren. Die Ideen der Kinder und Jugendlichen werden hierbei ernst genommen und, insofern sie dem Zusammenleben innerhalb der Einrichtung dienlich als auch mit den pädagogischen Zielen der Betreuungsstelle vereinbar sind, in den Alltag integriert. Individuelle Anliegen einzelner Jugendlicher können auch außerhalb der genannten Gruppenrunden im alltäglichen Zusammensein an die Betreuer herangetragen werden.

Durch Ansprechpartner außerhalb der Betreuungssettings haben die Jugendlichen bei Bedarf zusätzlich die Möglichkeit, Probleme, Sorgen, Nöte die Gruppe und MitarbeiterInnen betreffend zu besprechen. Hieraus können Veränderungen im gemeinsamen Gruppenleben aktiv besprochen und erwirkt werden. In den individuellen Betreuungsformen können die Formen der Partizipation aufgrund der kleineren Strukturen variieren, sind aber immer präsenter Teil der alltäglichen Betreuungsarbeit und werden in der Konzeption entsprechend konkretisiert.

Die Kinder und Jugendlichen der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte haben außerdem die Möglichkeit, Beschwerden und weitere Anliegen direkt und ohne Kenntnis der Betreuer vor Ort an die Leitung der stationären Jugendhilfe der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte sowie übergeordnete Instanzen (Landesjugendamt, öffentliche Träger der Jugendhilfe, Ombudsstelle „JugendhilfeNRW“ u.a.) zu richten. Entsprechende Kontaktdaten werden Kindern und Eltern/Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt (s. Anlage). Jugendliche kennen somit ihre direkten bzw. ersten Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Sie bekommen bei Bedarf – und ausdrücklich im Konfliktfall – Hilfestellung dabei, sich mit ihren Anliegen und Beschwerden an andere Personen innerhalb und außerhalb unserer Einrichtungen zu wenden. MitarbeiterInnen der Kaspar-X Kinder- und Jugendhilfeprojekte nutzen teaminterne wie gruppenübergreifende Besprechungen sowie Supervisionssitzungen, um kontinuierlich die Erfahrungen und Zielsetzungen zu erörtern und zu reflektieren, welche die Mitbestimmung der Jugendlichen und die Umsetzung ihrer Wünsche und Kritikpunkte gewährleisten und verbessern können.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner