Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
Das Angebot von „Zuhause“ und Gemeinschaft als pädagogisch belastbare Kleinsteinheit
Der Grundgedanke einer SPLG bei Kaspar-X Projekte ist das Angebot von „Zuhause“ und Gemeinschaft als pädagogisch belastbare Kleinsteinheit auf der Basis von §34 SGB VIII („Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“) und ein auf Dauer angelegtes Angebot für Kinder und Jugendliche.
Eine SPLG bietet einen überschaubaren und gesicherten Bezugsrahmen und Lebensmittelpunkt mit pädagogischem Knowhow und einem verlässlichem Beziehungsangebot und damit Rahmenbedingungen, die es ermöglichen sich auf die positive Entwicklung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen konzentrieren zu können. „So viel Fachlichkeit wie nötig, soviel Normalität wie möglich“, ist eine Maxime dieses Angebotes. Ein hohes Maß an familienanaloger Einbindung ist genauso Konzept wie ein pädagogisches „Tür an Tür“ wohnen oder die Einbindung von tiergestützten Angeboten oder alternativen Lebensformen. Wir entwickeln mit geeigneten Bewerbern auf der Basis unserer Konzeption ein individuelles Profil im Rahmen eines gemeinsamen Vorbereitungsprozesses, welches den Interessen und Möglichkeiten entspricht, optimal seine pädagogische Wirksamkeit entfalten kann und schreiben diese im täglichen Handeln fort. Alle Betreuungsstellen werden sowohl mit Kaspar-X Projekte als verantwortlichem Träger, als auch untereinander in unterschiedlichen Beratungssettings vernetzt. Supervision, Intervision und Teamarbeit gehören zum Standard der Arbeit.
Die Arbeit als Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ist auf notwendige langfristige Kontinuität mit Kindern und Jugendlichen ausgelegt. Wir begleiten SPLG im Schlüssel von 1:1 und 1:2 (Verhältnis Fachkraft zu Kindern/Jugendlichen). In besonderen Konstellationen entwickeln wir auch Einzelkonzeptionen mit davon abweichenden Betreuungsschlüsseln. Auf der Basis §34 SGB VIII („Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“) i.V.m. mit §45 SGB VIII („Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung“) initiieren, gestalten und begleiten wir den Prozess der Betriebserlaubnis mit allen Beteiligten Institutionen und Personen. Die „Dachkonzepte“ zur Arbeit als SPLG bilden die Grundlage für verbindliche Standards. Ein jeweils individuell abzuschließender Vertag zu den Grundlagen der Zusammenarbeit enthält eine Qualitätssicherungsvereinbarung und weitere, den Standard und das Kindeswohl sichernde Vereinbarungen.