Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, Projektstellen und intensivpädagogische Angebote im Inland sowie in der Euregio
(Grenzgebiet Belgien und Niederlande)
- Einzelbetreuung im und am Haushalt des Betreuers – SPLG 1:1
- Kriseninterventionen
- Inobhutnahmen
- Pädagogische Clearingphasen
- Kurzzeitprojekte und Time-Out Maßnahmen
Jugendliche leben hier in Gemeinschaften mit ihren Betreuern zusammen. Die strukturellen Ressourcen werden durch die am Projekthaus anliegenden Appartmentwohnungen oder Räumlichkeiten im Haus der Betreuer ermöglicht. Viele Jahre aktiver individualpädagogischer Tätigkeit haben einen großen Pool vielfältigster Arbeits- und Freizeitprojekte geschaffen (siehe auch Kurzzeitprojekte und Time-Out Maßnahmen). Weiterlesen
In den ländlichen Regionen der Eifel, Selfkant, Hessen und Thüringen und dem nahe gelegenen Grenzgebiet (NL und B) nutzen Betreuerpaare und Einzelbetreuer die Möglichkeiten der ländlich und abgeschieden gelegenen Standorte als Medium zur intensiven Einzelfallhilfe.
In der grenznahen Region zu Aachen leben die Jugendlichen mit den infrastrukturellen Möglichkeiten der Stadt Aachen. Die Zusammenarbeit mit den belgischen und niederländischen Behörden ist gegeben. Im Einzelfall sind die belgischen und niederländischen Jugendhilfestellen im Rahmen der Amtshilfe Partner für das Landesjugendamt Rheinland, wobei die Kriterien des SGB VIII mitgetragen und erfüllt werden.
Ziel der Maßnahmen ist es, individuelle Bedingungen anzubieten, die der Jugendliche als Chance erleben kann und entsprechend seiner eigenen Möglichkeiten nutzen lernt.
Die Betreuungsintensität wird in einem ausgewogenen Verhältnis von Nähe und Distanz in angemessenen Schritten vom Bedarf des Jugendlichen gesteuert. Die angebotene Nähe ermöglicht es dem Jugendlichen, auch Rückschritte zu machen und sich trotzdem im Schutz einer intensiven Bindung und eines zuverlässigen Unterstützungsangebotes zu befinden. Die beginnende Betreuungsintensität entspricht der Intensiven Einzelfallhilfe, einer 1:1 Betreuung.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Co-Betreuung. Bei einer Co-Betreuung werden die alltägliche Grundversorgung und die Betreuung “rund um die Uhr” durch das Standprojekt sichergestellt. Die Betreuung wird durch einen externen Betreuer ergänzt, der spezifische Betreuungsbereiche in enger Kooperation mit der Projektstelle übernimmt. Diese Form der Betreuung ermöglicht uns die gezielte Erweiterung eines Settings mit spezifischen Kompetenzen und eröffnet weitere Gestaltungsspielräume. Geignet ist diese Betreuungsvariante auch auf dem Weg zur Verselbstständigung, wenn eine Überleitung in das IBW oder in die eigene Wohnung langfristig in Kontinuität durch eine Fachkraft umgesetzt werden sollte.
Ein Projekthaus (Kernhaus) dient als Notaufnahmestelle, zur Inobhutnahme, für Clearing- und Motivationsphasen und zur Krisenintervention für Jugendliche aus laufenden Projektstellen von Kaspar-X. Die im Projekthaus lebenden Betreuer ermöglichen den Jugendlichen die Anbindung an Kaspar-X und gewährleisten in Zusammenarbeit mit ergänzenden Betreuungskräften die Planung und Ausgestaltung weiterer Betreuungsintervalle.
Im Rahmen von Einzelfallvereinbarungen mit dem Kostenträger fand dieses Konzept mehrfach auch sinnvolle Anwendung für die Arbeit mit seelisch, psychisch und geistig behinderten Menschen.